127. DRV-Damenwanderfahrt: Köpenick - Brandenburg (Stadt) - Köpenick
Sa, 13.06.2026 - So, 21.06.2026
Infos
| Ort/Gewässer | Köpenick - Brandenburg (Stadt) - Köpenick / Berliner und Brandenburger Gewässer |
| Gesamtkilometer | 240.0 |
| Ø Tageskilometer | 40.0 |
| Max. Teilnehmerzahl | 10 |
| Zielgruppe | Ab 18 Jahren. |
| Gesamtkosten | 450,00 |
| Kostenvorschuss | 75,00 |
| Meldeschluss | 15.03.2026 |
Etappen
- Köpenick (Pro Sport)
- ...
- Brandenburg a.d. Havel
- ...
- Köpenick (Pro Sport)
Boote und Ausrüstung
Gerudert wird in zwei Gig-Vierern von Pro Sport Berlin 24.
Alles Gepäck wird in den Booten mitgenommen. Es gibt keinen Landdienst.
Hinweise zur Übernachtung
Übernachtet wird in Doppel- und Mehrbettzimmern in Jugendgästehäusern, Vereinen und Hotels.
Kosten
Die angegebenen Kosten decken die Bootsplätze, Versicherung, Übernachtung inkl. Frühstück ab. Eine detaillierte Abrechnung erfolgt nach der Fahrt.
Besondere Hinweise
Vorausgesetzt werden gute Rudertechnik, körperliche Fitness und Ausdauer.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldetool.
Dafür ist kein SAMS-Account erforderlich.
Mehr Infos zum Anmeldeverfahren gibt es hier.
Die Auswahlkriterien und die abschließende Entscheidung über die Teilnahme obliegt allein der Fahrtenleitung. In der Regel wird innerhalb von vier Wochen nach Meldeschluss die Liste der Teilnehmenden zusammengestellt und die Anmeldung bestätigt.
Allgemeine Hinweise zur Durchführung von Wanderfahrten und den Stornierungsbedingungen
Die Veranstaltung kann infolge lokal begrenzter Einschränkungen des öffentlichen Lebens kurzfristig verändert, abgebrochen oder abgesagt werden. Das gilt auch bei Witterungsverhältnissen (z.B. unsichtiges Wetter, Windböen, Wellengang, etc.), die ein sicheres Rudern nicht ermöglichen. Die abschließende Beurteilung obliegt ausschließlich der Fahrtenleitung. Bis dahin angefallene Kosten und/oder resultierende Stornierungskosten werden auf die Teilnehmenden umgelegt.
Bei der Absage von Teilnehmenden nach Meldeschluss verfällt der Kostenvorschuss. Der Anspruch zur Geltendmachung darüberhinaus entstandener Kosten durch die Fahrtenleitung bleibt davon unberührt.