Plau am See nach Schwerin / Vorfahrt zum WRT 2026
Mo, 14.09.2026 - Fr, 18.09.2026
Infos
| Ort/Gewässer | Elde (Elde-Müritz-Wasserstraße), Störkanal, Schweriner See |
| Gesamtkilometer | 93.0 |
| Ø Tageskilometer | 23.0 |
| Max. Teilnehmerzahl | 14 |
| Zielgruppe | Ab 18 Jahren. Teilnehmende am WRT werden bevorzugt. |
| Gesamtkosten | 490,00 |
| Kostenvorschuss | 150,00 |
| Meldeschluss | 31.03.2025 |
Etappen
Plau am See - Lübz - Parchim - Matzlow-Garwitz - Banzkow - Schwerin
- 93 km in vier Tagen mit zahlreichen Schleusen
- Montag, 8. September 2025 ist Anreisetag
- eventuell Brauereibesichtigung in Lübz
Hinweise zur Übernachtung
Vier Übernachtungen im Brockis Hotel Stadt Hamburg in Mehrbettzimmern.
Wechselnder Landdienst für die Shuttle-Fahrzeuge zum Standquartier.
Kosten
Die angegebenen Kosten decken die Übernachtungen mit Frühstück, Bootstransport, Bootsmiete, Landdienstfahrzeuge, Bordgetränke und Bootsversicherungen ab. Eine detaillierte Abrechnung erfolgt nach der Fahrt.
Besondere Hinweise
Eigenständige Anreise zum Start in Parchim am Montag, 14. September 2026.
Für trainierte Ruderkameraden mit guter körperlicher Fitness und Ausdauer beim Riemenrudern.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldetool.
Dafür ist kein SAMS-Account erforderlich.
Mehr Infos zum Anmeldeverfahren gibt es hier.
Die Auswahlkriterien und die abschließende Entscheidung über die Teilnahme obliegt allein der Fahrtenleitung. In der Regel wird innerhalb von vier Wochen nach Meldeschluss die Liste der Teilnehmenden zusammengestellt und die Anmeldung bestätigt.
Allgemeine Hinweise zur Durchführung von Wanderfahrten und den Stornierungsbedingungen
Die Veranstaltung kann infolge lokal begrenzter Einschränkungen des öffentlichen Lebens kurzfristig verändert, abgebrochen oder abgesagt werden. Das gilt auch bei Witterungsverhältnissen (z.B. unsichtiges Wetter, Windböen, Wellengang, etc.), die ein sicheres Rudern nicht ermöglichen. Die abschließende Beurteilung obliegt ausschließlich der Fahrtenleitung. Bis dahin angefallene Kosten und/oder resultierende Stornierungskosten werden auf die Teilnehmenden umgelegt.
Bei der Absage von Teilnehmenden nach Meldeschluss verfällt der Kostenvorschuss. Der Anspruch zur Geltendmachung darüberhinaus entstandener Kosten durch die Fahrtenleitung bleibt davon unberührt.